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Aktuelles

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OGH zu Mietzinsbefreiung und Fixkostenzuschuss

Die COVID-19-Krise hat neben betriebswirtschaftlichen Herausforderungen auch zu brisanten juristischen Fragen geführt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich (GZ 3 Ob 78/21y vom 21.10.2021) etwa mit einem Fall auseinanderzusetzen, in dem strittig war, ob eine Mietzinsbefreiung während des Lockdowns vorliegt und ob der Bezug eines Fixkostenzuschusses dabei eine Rolle spielen kann.

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Kurz-Info: Corona-Kurzarbeit läuft mit Ende März 2022 aus

Aufgrund der Erholung des heimischen Arbeitsmarktes läuft die Corona-Kurzarbeit für besonders betroffene Betriebe mit Ende März 2022 aus. Für solche Unternehmen war sogar ein 100-prozentiger Kostenersatz möglich. Die Maximaldauer der Inanspruchnahme der regulären Kurzarbeit wird um zwei Monate verlängert (von 24 auf 26 Monate).

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Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2021 - ausgewählte Highlights

Im Rahmen des Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlasses 2021 wurden Ende Dezember 2021 laufende Änderungen sowie neue Gesetze in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 eingearbeitet. Erwartungsgemäß sind dabei die Themen Homeoffice und Öffi-Ticket (siehe dazu auch den Beitrag vom Februar 2022) weitreichend vertreten.

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NoVA-Übergangsregelung verlängert

Wenngleich die Neuregelung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) bereits mit 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist - es ist hier im Zeichen der Ökologisierung zu Erhöhungen gekommen - wurde die NoVA-Übergangsregelung bis Mai 2022 verlängert.

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Bis Ende Februar müssen spendenbegünstigte Organisationen die erhaltenen Spenden melden

Bei der steuerlichen Geltendmachung von Spenden an spendenbegünstigte Empfängerorganisationen (z.B. Museum, freiwillige Feuerwehr, mildtätige und karitative Einrichtungen, Tierschutzvereine etc.) ist es schon vor längerer Zeit zu Vereinfachungen für Spender gekommen.

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News-Splitter - wichtige Änderungen im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht

Zahlungserleichterungen im Zusammenhang mit COVID-19Im Bereich der ASVG-Beiträge ist es während der Corona-Pandemie immer wieder zu Zahlungserleichterungen gekommen.

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Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2022

Bis spätestens Ende Februar 2022 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2021 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren.

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Öffi-Ticket steuerlich begünstigt - Arbeitgeber übernimmt die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel

"Klimaticket" sowie "Jobticket" haben in letzter Zeit vermehrt für Schlagzeilen gesorgt. Zusammengefasst unter "Öffi-Ticket" kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen dem Arbeitnehmer solche Tickets seit 1. Juli 2021 steuerfrei zur Verfügung stellen bzw. die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen.

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Ökosoziale Steuerreform 2022 im Nationalrat beschlossen - "Heizkesseltausch" und thermische Sanierung von Gebäuden gefördert

Die ökosoziale Steuerreform 2022 wurde am 20. Jänner 2022 im Nationalrat beschlossen (wir haben zum Begutachtungsentwurf in der KI 12/21 ausführlich berichtet). Die Gesetzwerdung erfolgte dabei - verglichen zur Regierungsvorlage - ohne bedeutsame Änderungen.

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Steuertermine 2022

JännerFälligkeiten17.1.USt für November 2021Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2021

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WiEReG - Vorteile des Compliance Packages

Das BMF hat Mitte Dezember 2021 (GZ 2021-0.881.749 vom 17. Dezember 2021) eine Information veröffentlicht, in welcher typische Anwendungsfälle sowie die Funktionsweise von Compliance Packages erläutert werden. Im Rahmen des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes können Compliance Packages den Aufwand für die betroffenen Parteien erheblich verringern und Prozesse wesentlich beschleunigen.

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Arbeitsplatzpauschale für Selbständige

Ab der Veranlagung 2022 trägt das so genannte Arbeitsplatzpauschale für Selbständige dazu bei, dass auch bei betrieblichen Einkünften die Nutzung des privaten Wohnraums steuerlich berücksichtigt werden kann. Hintergrund dafür ist die COVID-19-bedingte Verlagerung der Arbeit in den privaten Bereich und der Umstand, dass die exakte Ermittlung des betrieblichen Anteils an den Wohnkosten typischerweise einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde.