Im Geschäftsleben stehen Verhandlungen und Konfliktsituationen an der Tagesordnung. Wenngleich alle Beteiligten typischerweise für sich selbst das Optimum erreichen möchten, so kann es durchaus zielführend sein, durch konstruktive und friedliche Einigung in Konfliktsituationen eine Win-Win-Situation zu erreichen.
Die COVID-19-Krise ruft zumindest kurzfristig betrachtet in vielen Unternehmen den Drang bzw. die Notwendigkeit von drastischen Einsparungen hervor.
Allgemein betrachtet bezieht die Deckungsbeitragsrechnung neben der Kostenseite auch die Erlösseite in die Berechnung mit ein. Die Deckungsbeitragsrechnung setzt die Trennung der betrieblichen Kosten in Fixkosten und variable Kosten voraus und geht überdies davon aus, dass die variablen Kosten proportional zum Produktwert bzw. zur Produktmenge verlaufen.
Die Kostenrechnung ist auch in Zeiten der Digitalisierung und anderer wirtschaftlicher Umbrüche eines der wesentlichsten Instrumente unternehmerischen Handelns, da sie die Grundlagen für zahlreiche betriebliche Entscheidungen und Kalkulationen liefert.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Einbeziehung in die steuerliche Unternehmensgruppe gem. § 9 KStG ist ein schriftlicher Gruppenantrag, der von den gesetzlichen Vertretern des Gruppenträgers und aller einzubeziehenden inländischen Körperschaften zu unterfertigen ist.
Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind bei Arbeitnehmern durch den Verkehrsabsetzbetrag i.H.v. grundsätzlich 400 € abgegolten, wobei dieser unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten zusteht.
Wie erwartet werden die Preise für die Autobahnvignette 2022 wieder angehoben, diesmal um 1,4 %. Im Einzelnen gelten für den Erwerb der Marillen-farbigen Vignette für Kfz bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht folgende Preise (inkl. USt):
Bekanntermaßen hat die aws Investitionsprämie zum Ziel, die österreichische Wirtschaft in Folge der COVID-19-Krise mittels Anreizes für Unternehmensinvestitionen zu unterstützen.
Im Lichte des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens soll der Anspruch auf Sonderfreistellung für alle Schwangeren in körpernahen Berufen rückwirkend ab Oktober 2021 bis Jahresende verlängert werden.
In manchen Unterhalts-Fällen sind die Regelbedarfssätze anzuwenden. Für 2022 liegen nun die neuen Beträge vor.
Die Frist ist zu beachten - auch die Änderungen durch die Corona-Maßnahmen.